Richard – Paul – Nanny – Jott
Die Registrierung der „Fürth“
In den letzten Wochen hatte ich einige Dokumente der „Fürth“ vorgestellt, die das Unterscheidungssignal des Dampfschiffes beinhalteten. Nicht jeder hat nautische Kenntnisse und deswegen möchte ich heute die Frage klären, was es mit diesem Unterscheidungssignal auf sich hat.
Das Unterscheidungsmerkmal wird bei der Registrierung eines Schiffes von der Registerbehörde vergeben. Die Registrierung der „Fürth“ hatte die Deutsch-Australische Dampfschiffs-Gesellschaft im August 1907 bei der zuständigen Registerbehörde in Hamburg beantragt und zu diesem Zweck die sogenannte Anzeige und den Bielbrief an die Behörde gesandt: Der Bielbrief der „Fürth“ und die Eintragung ins Schiffsregister
Einen Tag später erhielt die Registerbehörde Post aus Berlin. Das Kaiserliche Schiffsvermessungsamt hatte den Schiffsmessbrief nach Hamburg geschickt (Die Vermessung der Fürth). Das Begleitschrieben dazu ist unten abgebildet.
Darin heißt es:
„Mit bezug auf Artikel 32 der Instruktion zur Schiffsvermessung vom 26. März 1895 wird anliegend des Schiffsmeßbrief nebst Abschrift für das Dampfschiff „Fürth“ welches in das Schiffsregister eingetragen werden soll, zur gefälligen weiteren Veranlassung ergebenst übersandt.“
Und weiter:
„Das erteilte Unterscheidungssignal bitte ich in den Meßbrief nachzutragen und hierher mitzuteilen.“
Unterzeichnet hatte der Beamte Schunke.

Schreiben des Kaiserlichen Schiffsvermessungsamtes vom 14. August 1907 © Staatsarchiv Hamburg, Schiffsregisterakte Schraubendampfer Fürth, Registernr. 3656, Ref. 231-4_3005
Das Unterscheidungssignal
Was hat es nun mit diesem Unterscheidungssignal auf sich?
„Jedes Schiff erhält bei seiner Eintragung in das Schiffsregister ein Unterscheidungssignal, das es auch behält, wenn es innerhalb des Reiches seinen Heimatshafen wechselt. Schiffe verschiedener Flagge führen häufig dasselbe Unterscheidungssignal, Schiffe derselben Flagge niemals.“ (Quelle: Hilfsbuch für die Schiffsführung, J. Müller & J. Krauß, Springer-Verlag, 1925)
Das Unterscheidungssignal ist damit in Verbindung mit der Nationalflagge am Heck ein eindeutiges Erkennungsmerkmal eines Schiffes im internationalen Verkehr.
Dieses Unterscheidungssignal wurde von der Schiffsregister-Behörde in das Anzeige-Formular eingetragen, ebenso wie eine fortlaufende Registernummer, im Falle der „Fürth“ die 3656.
Die „Fürth“ bekam von der Registerbehörde in Hamburg das Signal R P N J.
„Die Signalgruppen GQBC – GWVT wurden zur Bezeichnung der Schiffe der Kriegsmarine und die Gruppen HBCD – WVTS zur Bezeichnung der Handelsmarine bestimmt, weshalb sie den Namen Unterscheidungssignale führen.“
Anm: Die Buchstabenfolge RP.. wurde von der Registerbehörde in Hamburg von 1906 bis mindestens 1907 vergeben. Neuere Schiffe der DADG führen dann die ersten Buchstaben RQ.., RS.., RT.. usw.
Im Hilfsbuch für die Schiffsführung sind die Flaggen des Internationalen Signalbuchs abgebildet und ihre Benennung in der Reichsmarine aufgeführt. Die Benennung für die „Fürth“ lautete demnach:
Richard – Paul – Nanny – Jott
Quelle: Hilfsbuch für die Schiffsführung, J. Müller & J. Krauß, Springer-Verlag, 1925
Auf einem Schiff werden die Flaggen in ihrer Reihenfolge untereinander gesetzt und von oben nach unten abgelesen. Sie dienten in Zusammenhang mit der jeweiligen Landesflagge bei der Kommunikation zwischen zwei Schiffen oder mit einer Einrichtung an Land zur eindeutigen Ansprache eines Schiffes.
Die vier Flaggen sind gleichzeitig auch das funktelegrafische Rufzeichen, was für die „Fürth“ jedoch ohne Bedeutung war, da sie keine Funkanlage an Bord hatte.
Bei einem kurzen Schiffsnamen wie der „Fürth“ könnten Sie jetzt sagen, warum man den Namen des Schiffes nicht im Klartext wiedergibt. Wenn Ihr Schiff aber beispielsweise „Bürgermeister Smidt“ oder „Kronprinzessin Cecile“ heißt, leuchtet sicher sofort ein, dass ein Unterscheidungssignal, bestehend aus nur vier Flaggen-Buchstaben, sehr sinnvoll ist.
Verfügung
Die Registrierung eines Dampfschiffes war ein Verwaltungsakt und damit natürlich auch mit Kosten verbunden.
Über die Ausstellung des Schiffszertifikats der „Fürth“, des Auszuges aus dem Zertifikat und die Mitteilung der Eintragung an die Klassifikationsgesellschaften, wie zum Beispiel Lloyd’s, wurden Verwaltungsgebühren in Höhe von 12 Mark fällig. Darüber gibt folgende Urkunde vom 17. August 1907 Auskunft. Auch darin ist wieder das Unterscheidungs-Signal des Schiffes aufgeführt.

Verfügung, Eintragung der „Fürth“ ins Schiffsregister, © Staatsarchiv Hamburg, Schiffsregisterakte Schraubendampfer Fürth, Registernr. 3656, Ref. 231-4_3005
Zusätzlich wurde die Baupolizei-Behörde über die Eintragung des Schiffes informiert (siehe Punkt 3b der Verfügung). Diese war zuständig für die Genehmigung und die regelmäßige Kontrolle von Dampfkesselanlagen an Land und auf Schiffen:
„Die Genehmigung der Baupolizei-Behörde erfolgt erst nach Einreichung aller erforderlichen Papiere. Dem Antragsteller wird eine Genehmigungs-Urkunde, mit welcher die Zeichnungen und Beschreibungen durch Schnur und Siegel verbunden sind, ausgehändigt.
Bevor der Kessel in Betrieb genommen werden darf, ist eine Bauprüfung, eine hydraulische Druckprobe und eine Abnahme-Prüfung erforderlich.“
Quelle: Die gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Genehmigung und Untersuchung der Schiffsdampfkessel mit erläuternden Bestimmungen nebst Material- und Bauvorschriften, 7. veränd. Auflage. Im Auftrage der Baupolizei-Behörde herausgegeben im April 1909, Carl Hartmann, Eckart und Messtorff, Hamburg (abgerufen unter books.google.fr am 21.4.2019)
Carl Hartmann war Bau-Inspektor und Vorstand des Dampfkessel-Revisionsbureaus.
Der Betrieb von Dampfkesselanlagen war durch die hohen Drücke und die hohe Energie der Dämpfe nicht ohne Gefahren, was eine Genehmigung der Behörde und regelmäßige Inspektionen erforderlich machte, um Unfälle zu reduzieren.
Lloyd’s Register
Das Unterscheidungssignal wurde und wird nicht nur in das Schiffszertifikat eingetragen, sondern war und ist auch fester Bestandteil der Schiffsbeschreibungen in international gebräuchlichen Verzeichnissen, wie im Germanischen Lloyd und allen voran in Lloyd’s Register.
Die „Fürth“ trug das Unterscheidungs-Signal RPNJ bis Anfang 1915. Nach Verkauf des Schiffes, seiner Umbenennung und Neu-Registrierung in London wurde auch das Unterscheidungs-Signal neu vergeben.
Auf das bedeutende Lloyd’s Register komme ich noch einmal zurück und stelle hier im Blog vor, wie der Eintrag der „Fürth“ in einer Originalausgabe aus dem Jahr 1909/10 ausgesehen hat.
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Ein interessantes Detail!
Die Behörden leisteten damals offensichtlich eine gute Arbeit.
Lt. Meyers Großes Konversations-Lexikon 1906 gab es 1899 in Deutschland rund 139.300 Dampfkessel, nur 14 davon sind explodiert, 35 Personen sind dabei verunglückt.
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Danke für den Hinweis. Eine Unfallquote von 0,01 % klingt wirklich nicht schlecht, auch wenn Dampfkesselexplosionen oft sehr spektakulär waren.
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